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Haltung von gefährlichen Hunden


Allgemeine Informationen

Haltung von gefährlichen Hunden

Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen gehalten werden, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter durch Vorlage einer Bescheinigung einer anerkannt sachverständigen Person oder Einrichtung über einen Wesenstest nachgewiesen hat, dass der Hund zu sozialverträglichem Verhalten in der Lage ist.

Hunde, die die zuständige Behörde die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt hat, dürfen nur mit einer Erlaubnis gehalten werden.

 

Die Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes ist bei der zuständigen Behörde schriftlich zu beantragen. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter:

* das 18. Lebensjahr vollendet hat,
* Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nachweist,
* durch einen Wesenstest nachweist, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist (Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten),
* den Hund unveränderlich kennzeichnet (Transponder),
* den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweist.

 

Über die näheren Details des Erlaubnisverfahrens und die während des Verfahrens geltenden speziellen Pflichten zum Halten und Führen des Hundes erteilt die zuständige Behörde Auskunft.

 

An wen muss ich mich wenden?

i.d.R. an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

 

Welche Gebühren fallen an?

* Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall 50 bis 71 Euro
* Erteilung einer Bescheinigung über die Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes 15 bis 23 Euro
* Erteilung oder Versagung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes 50 bis 58 Euro
* Sachkundeprüfung zu Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes100 bis 119 Euro
* Erteilung einer Genehmigung zur Entbindung vom Leinen- und Maulkorbzwang für einen im Einzelfall gefährlichen Hunde25 bis 32 Euro
* Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme von Anzeigen im Zusammenhang mit der Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes 10 bis 13 Euro
* Führungszeugnis 13 €
* Erteilung einer Bescheinigung über den Nachweis des Wesenstests 10 bis 16 Euro

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Nachweis über den Wesenstest eines Hundes der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Hundes vorzulegen.

Drei Monate nach der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall hat die Hundehalterin oder der Hundehalter die Unterlagen vorzulegen, die erforderlich sind, um das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen zu prüfen.
Rechtsgrundlage

Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (GefHuVO)
Anlage Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA)

 

Was sollte ich noch wissen?

Verstöße gegen Ge- und Verbote des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren sind grundsätzlich bußgeldbewehrt und können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums des Innern des Landes Sachsen-Anhalt.


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Marktstraße 9
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt OT Schafstädt

Herr Thielmann
Marktstraße 9
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt OT Schafstädt
Telefon (034636) 748-21
Telefax (034636) 748-45

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