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Kindertageseinrichtungen


Allgemeine Informationen

Kindertageseinrichtung

Eltern und insbesondere Mütter, die die Ausübung ihres Berufes nicht durch längere Erziehungspausen unterbrechen können oder wollen, haben die Möglichkeit, ihre Kinder im Alter von null bis sechs Jahren in einer Kindertageseinrichtung zehn Stunden täglich betreuen zu lassen. Wenn ein Elternteil zu Hause ist, können Kinder bis zu 5 Stunden täglich in einer Einrichtung betreut werden.

Über Ihre örtlichen Einrichtungen und Anzahl der Plätze können Sie sich bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im für Sie zuständigen Jugendamt informieren.

 

Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder beim Jugendamt.

 

Kostenbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren.

Die Betriebserlaubnis für eine Kindertageseinrichtung wird vom Landesjugendamt des Landesverwaltungsamtes erteilt. Eine Übersicht über alle Kindertageseinrichtungen im Land Sachsen-Anhalt erhalten Sie hier.

 

Rechtsgrundlage:
Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) vom 5. März 2003


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Kindertagesstätten / Schulen / Soziales
Markt 1
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt

Frau Bechstedt
Markt 1
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt
Telefon (034635) 317-24
Telefax (034635) 317-99

VERANSTALTUNGEN
 
 

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