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Kirchenaustritt


Allgemeine Informationen

Kirchenaustritt

Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt entgegen, wo Sie ihren Wohnsitz haben. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

* Personalausweis
*
Geburtsurkunde bzw. Eheurkunde

Mit der Beurkundung des Kirchenaustritts können Sie die Streichung der Kirchensteuer auf der Lohnsteuerkarte bei Ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung vornehmen lassen.

Hier werden folgende Unterlagen benötigt:

* Personalausweis
* Lohnsteuerkarte
* Bestätigung des Kirchenaustritts

 

Rechtsgrundlage

Das Ende der Kirchensteuerpflicht regelt das Kirchensteuergesetz (KiStG LSA) vom 7. Dezember 2001.

 


Ansprechpartner

Standesamt / Friedhofsverwaltung
Markt 1
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt
VERANSTALTUNGEN
 
 

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