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Personalausweis


Allgemeine Informationen

Hinweise zum Personalausweis finden sie unter:

https://www.personalausweisportal.de

 

Jeder deutsche Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn er seine Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen kann und er der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegt.

 

Der Personalausweis ist für Personen unter 24 Jahren sechs Jahre gültig; für Personen ab 24 Jahren zehn Jahre.

 

Die Herstellungs-/Lieferzeit durch die Bundesdruckerei beträgt ca. 3 Wochen.

 

Für die Übergangszeit kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden, sofern die Gültigkeit des bisherigen Personalausweises abgelaufen ist oder bis zur Lieferung des neuen Personalausweises abläuft. Der vorläufige Personalausweis ist maximal drei Monate gültig.

 

Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein. Änderungen sind gegenüber der Personalausweisbehörde anzuzeigen. Ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Personalausweisbehörde anzuzeigen.

 

Weiterführende Informationen zum Personalausweis mit elektronischen Identitätsnachweis, zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten erhalten Sie im Personalausweisportal unter www.personalausweisportal.de.

 

Hinweise zur Abholung:

 

Nach Beantragung des neuen Personalausweises erhalten Sie von der Bundesdruckerei einen sogenannten PIN-Brief, wenn sie bei der Antragstellung mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt waren. Der Brief enthält die 5stellige Geheimnummer (Transport PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort. Nach Erhalt des PIN-Briefs können Sie Ihren Ausweis abholen. Die Nutzung der elektronischen Funktionen des neuen Personalausweises sowie dessen Sperrung ist nur in Verbindung mit diesem PIN-Brief möglich.

 

Jugendliche unter 15 Jahren und 9 Monaten erhalten keinen PIN-Brief. Bei der Abholung eines beantragten Personalausweises müssen die Eltern mitkommen.

 

An wen muss ich mich wenden?

 

Den Personalausweis bekommen Sie auf Antrag bei der Pass- und Ausweisbehörde Ihres Wohnortes.

 

Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust oder Diebstahl kann über die Sperr-Hotline: 116 116 oder bei ihrer Meldebehörde erfolgen. Bitte halten Sie für den Anruf ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

 

* Kinderreisepass (sofern vorhanden)
* Ihr bisheriger Personalausweis
* Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde/Eheurkunde
* aktuelles Lichtbild, das - wie bereits beim Reisepass - bestimmten biometrischen Vorgaben entspricht (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei).

 

zusätzlich bei Beantragung eines Personalausweises für Personen unter 16 Jahren:
* persönliche Anwesenheit des Kindes

* Einverständniserklärung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
* Antragstellung und persönliche Begleitung durch mindestens einen Sorgeberechtigten ist erforderlich
* Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigte

 

Welche Gebühren fallen an?

 

Ausstellung von Personalausweisen:

 

* Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 Euro
* Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 Euro
* Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
* Ausstellung außerhalb der Dienstzeit oder durch nichtzuständige Behörde: 13,00 Euro
* Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: 30,00 Euro

 

Weitere Gebührenregelungen:

* Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
* Erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) bei der Ausgabe des Ausweises oder bei Vollendung des 16. Lebensjahres: gebührenfrei
* Nachträgliches Aktivieren der eID-Funktion: gebührenfrei
* (nachträgliches) Deaktivieren der eID-Funktion: gebührenfrei
* Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde (z.B. PIN vergessen): gebührenfrei
* Eigenständige PIN-Änderung (zu Hause): gebührenfrei
* Sperren der (eID-Funktion) im Verlustfall: gebührenfrei
* Sperrhotline: 116 16 (gebührenfrei) oder +4930 40 50 40 50 (gebührenpflichtig)
* Entsperren der eID-Funktion, z.B. nach Wiederauffinden: gebührenfrei


Rechtsgrundlagen

Personalausweisgesetz
Personalausweisverordnung
Personalausweisgebührenverordnung


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Markt 1
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt

Frau Braunschweig
Markt 1
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt
Telefon (034635) 317-15
Telefax (034635) 317-99

Frau Samek
Markt 1
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt
Telefon (034635) 317-16
Telefax (034635) 317-99

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