Öffentliche Bekanntmachung zur Grundsteuer 2019
Stadt Bad Lauchstädt, den 21. 12. 2018
Im Jahr 2019 werden, sofern sich keine Änderungen des Messbetrages ergeben oder kein Eigentümerwechsel stattgefunden hat, durch die Goethestadt Bad Lauchstädt keine Bescheide für die Grundsteuer versandt. Es gelten die bisherigen Steuerbescheide fort.
Näheres dazu in der nachfolgenden Bekanntmachung:
Weitere Informationen: