Öffentliche Bekanntmachung zur Grundsteuer

Stadt Bad Lauchstädt, den 31. 01. 2017

Im Jahr 2017 werden, sofern sich keine Änderungen des Messbetrages ergeben oder kein Eigentümerwechsel stattgefunden hat, durch die Goethestadt Bad Lauchstädt keine Bescheide für die Grundsteuer versandt. Es gelten die bisherigen Steuerbescheide fort.

 

Näheres dazu in der nachfolgenden Bekanntmachung: