Gaststättengewerbe


Allgemeine Informationen

Gaststättengewerbe – Anzeige

Beschreibung der Dienstleistung

Wer in der Goethestadt Bad Lauchstädt ein Gaststättengewerbe betreiben möchte, muss dies spätestens vier Wochen vor Beginn der Tätigkeit beim Gewerbeamt anzeigen. Die Anzeige nach § 2 Absatz 1 GastG LSA ist unabhängig von der Gewerbeanzeige nach § 14 Absatz 1 GewO zu erstatten.

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an seiner gewerblichen Niederlassung verabreicht.

 

Erforderliche Unterlagen

 

wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllte Anzeige

 

Für Gewerbetreibende, die alkoholische Getränke ausschenken oder alkoholische Getränke (Flaschenbier) zum Mitnehmen über die Straße abgeben wollen, ist eine Zuverlässigkeitsprüfung vorgesehen. Dazu sind folgende Unterlagen zusammen mit der Anzeige nach § 2 Abs. 1 GastG einzureichen:

 

 

Ist der Anzeigende eine juristische Person, so sind neben den oben genannten Unterlagen für den Geschäftsführer folgende Unterlagen für die juristische Person einzureichen:

 

Die Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit entfällt, wenn mit der Anzeige eine behördliche Bescheinigung über eine gewerberechtliche Zuverlässigkeit vorgelegt wird, die nicht älter als 1 Jahr ist.

 

Die Anzeigen können innerhalb der Sprechzeiten eingereicht werden.
 

Die Gebührenentrichtung ist nur zu den Kassenzeiten und auch per EC-Lastschriftverfahren möglich.

 

Rechtsgrundlagen

 

§§ 2, 3 und 8 Gaststättengesetz (GastG) LSA

 


Ansprechpartner

Gewerbeamt
Marktstraße 9
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt OT Schafstädt

Frau Schmidt
Markt 1
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt
Telefon (034636) 748-19
Telefax (034636) 748-45