Hundesteuer


Allgemeine Informationen

Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat.
Hundehalter

* von Hunden, die nach dem 28. Februar 2009 geboren wurden,
* von Hunden der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier , Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander,
* von Hunden, deren Gefährlichkeit vermutet oder im Einzelfall behördlich festgestellt wird,

müssen die Aufnahme der Hundehaltung unverzüglich bei Ihrer Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft anmelden. Diese Anmeldung beinhaltet die Anmeldung zur Hundesteuer.

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

 

Für Hunde, die vor dem 1. März 2009 geboren wurden und deren Gefährlichkeit weder widerleglich vermutet wird noch im Einzelfall festgestellt worden ist, finden die Regelungen zur gesetzlichen Kennzeichnung, Pflichtversicherung und Meldepflicht keine Anwendung. Die Meldepflicht ist hier in der kommunalen Satzung geregelt.

 

An wen muss ich mich wenden?

Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

 

Welche Gebühren fallen an?

Der Steuersatz variiert von Ort zu Ort.

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. Hundezucht oder -handel) sowie für Blindenhunde, Hütehunde und Gebrauchshunde.

 

Rechtsgrundlage

kommunale Satzung (Hundesteuersatzung)
Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (GefHuVO)


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Steuern
Markt 1
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt

Frau Schönack
Zimmer 2
Markt 1
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt
Telefon (034635) 317-14
Telefax (034635) 317-99