Reisepass
Allgemeine Informationen
Hinweise zum Reisepass und Kinderreisepass erhalten Sie unter:
Deutsche Staatsangehörige müssen, wenn sie über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland (bzw. der Europäischen Union) ausreisen oder wieder einreisen, einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Der Reisepass ersetzt außerdem den Personalausweis, obwohl er im Gegensatz zu diesem nicht die Anschrift des Inhabers enthält.
Der Verlust des Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Beantragen können Sie einen Reisepass bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihrer Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft. Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Kann ein Reisepass (Herstellungsdauer ca. 3 bis vier Wochen) voraussichtlich nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, ist ein Reisepass im Expressverfahren (Herstellungsdauer höchstens 72 Stunden) zu beantragen. Kann auch dieser nicht rechtzeitig ausgehändigt werden, ist ein vorläufiger Reisepass (Bearbeitung erfolgt i.d.Regel sofort) auszustellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
* biometrisches aktuelles Lichtbild, unabhängig vom Alter (Frontalaufnahme nach internationalen Standards, siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
* alter Reisepass (sofern vorhanden)
* Personalausweis bei Erstbeantragung
* Geburtsurkunde
zusätzlich bei Beantragung eines Reisepasses unter 18 Jahren:
* Einverständniserklärung(en) der/des Sorgeberechtigten
* Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten (Bescheinigung vom Jugendamt über das alleinige Sorgerecht)
* die Anwesenheit des Kindes/Jugendlichen ist unabhängig vom Alter in jedem Fall erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen ab 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich.
Kinderreisepässe sind 1 Jahr gültig und können um 1 Jahr verlängert werden, sofern die Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ab dem 12. Lebensjahr ist bei Bedarf die Erstellung eines Reisepasses erforderlich.
Rechtsgrundlage
Passgesetz (PassG)
Was sollte ich noch wissen?
Bitte achten Sie vor jeder Auslandsreise rechtzeitig darauf, ob Ihr Reisepass noch gültig ist. In manchen Ländern muss der Reisepass bei der Einreise noch mindestens drei oder sechs Monate lang gültig sein.
Auch für Kinder besteht bei Ein- oder Ausreise die Pflicht, einen gültigen Pass (oder Kinderreisepass) mitzuführen.
Informationen über die Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel können Sie unter www.auswaertiges-amt.de abrufen oder sind beim Reiseveranstalter zu erfragen.
Ansprechpartner
EinwohnermeldeamtMarkt 1
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt
Frau Braunschweig
Markt 1
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt (034635) 317-15
(034635) 317-99
Frau Samek
Markt 1
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt (034635) 317-16
(034635) 317-99