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Gaststättengewerbe - vorübergehend aus besonderem Anlass


Allgemeine Informationen

Gaststättengewerbe, vorübergehend aus besonderem Anlass – Anzeige

Beschreibung der Dienstleistung

 

Wer in der Goethestadt Bad Lauchstädt aus besonderem Anlass und nur vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben möchte, muss dies spätestens zwei Wochen vor Beginn der Tätigkeit beim Team Gewerbe des Fachbereiches Sicherheit anzeigen.

Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzzeitiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, dass außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt.

 

Erforderliche Unterlagen

 

wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllte Anzeige (siehe Formulare)

 

Zusätzliche Hinweise

 

Die Anzeige entfällt, wenn der Gewerbetreibende im Besitz einer Reisegewerbekarte für das anzuzeigende Gaststättengewerbe ist. Bisher erteilte Gaststättenerlaubnisse gelten im Sinne des § 55a Absatz 1 Nr. 7 der Gewerbeordnung fort.

 

Rechtsgrundlagen

§§ 2 und 3 Gaststättengesetz (GastG) LSA

 

 


Ansprechpartner

Gewerbeamt
Marktstraße 9
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt OT Schafstädt

Frau Schmidt
Markt 1
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt
Telefon (034636) 748-19
Telefax (034636) 748-45

VERANSTALTUNGEN
 
 

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