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Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen – Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld“ – 15. Planänderung

Stadt Bad Lauchstädt, den 26. 10. 2020

Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH hat gemäß §§ 8, 10 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) beantragt, den Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben „Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld“ zuletzt geändert durch den 14. Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 12. Juni 2020, zu ändern.

 

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Erweiterung des Vorfeldes 4, den Bau zusätzlicher Rollwege, Flächen für die Flugzeugenteisung, eine Schneedeponie sowie sonstige Nebenanlagen und Entwässerungsanlagen, die Ausweisung von Hochbauflächen sowie temporären Flächen für die Baustelleneinrichtung und die Oberbodenlagerung.

 

Die Einzelheiten des Vorhabens sind dem Antragsschreiben der Flughafen Leipzig/Halle GmbH vom 12. August 2020 und den weiteren Antragsunterlagen zu entnehmen, die zur Einsicht für die Öffentlichkeit ausgelegt werden.

 

Von der Änderung sind Flurstücke der Gemarkungen Kursdorf, Schkeuditz, Freiroda, Radefeld, Gerbisdorf (alle Stadt Schkeuditz), Lützschena, Hänichen (alle Stadt Leipzig) und Großkugel (Gemeinde Kabelsketal) betroffen.

 

Das Vorhaben wird auf Antrag der Vorhabenträgerin einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen, da dies angesichts Größe und Auswirkungen zweckmäßig ist.

 

Die Vorhabenträgerin hat die nachfolgend aufgeführten Unterlagen vorgelegt, die Inhalt der Auslegungsunterlagen sind:

 

Ordner

Nr.

Bezeichnung der Unterlage

1

Antragsschreiben mit Übersichtsplan und Erläuterungen DHL zur Standortentwicklung

Luftverkehrsprognose

Flugbetriebsflächen: Erläuterungsbericht, Lagepläne Rollwege und Vorfeld, Höhenverbundpläne, Regelquerschnitt Rollwege

Hochbauliche Anlagen: Erläuterungsbericht und Pläne

Bauwerksverzeichnis und -plan

Verkehrsplanerische Untersuchung Straße

Abwicklung der Baumaßnahmen: Erläuterungen und Lagepläne

 

2

Landschaftspflegerische Begleitplanung:

Bestands- und Konfliktplan,

Übersichtslageplan

 Lagepläne der geplanten Maßnahmen (im und westlich des Flughafengeländes, östlich Beuditz, westlich und nordwestlich Freiroda, nördlich Radefeld, östlich Gerbisdorf, ehemalige Ortslage Kursdorf und östlich angrenzender Bereich, westlich Papitz, in Kleingartenanlage Bergstraße in Schkeuditz sowie westlich der Radefelder Allee)

3

Entwässerung Vorfeld- und Gebäudeflächen und Rollwege

- Erläuterungsbericht mit diversen Anlagen,

- Oberflächen- und Schmutzwasserentsorgung (Lageplan Strangschema, Längsschnitte Vorfeld- und Bahnflächensammler, Bauwerkspläne, Grundrisse und Schnitte

                       

4

Grunderwerb (Pläne und Verzeichnis)

 

Umweltauswirkungsbezogene Unterlagen (einschließlich Schutzgut Mensch):

 

Ordner

Nr.

Bezeichnung der Unterlage

4

Fachgutachten Wasserrahmenrichtlinie

Klimagutachten

Luftschadstoff- und Geruchsprognose

5

Fluglärmprognose (Bericht mit Mengengerüsten, Karten Isophondarstellungen, Berechnungsergebnisse für Immissionsorte)

6

Datenerfassungssysteme (Validierung, Bericht zur Erstellung, Darstellungen der An- und Abflugstrecken, Platzrunden, Hubschrauberstrecken, Rollwege und Ersatzpositionen)

Datenerfassung für Prognosenullfall 2032

 

7

Datenerfassung für Planfall 2032

 

8

Bodenlärmgutachten (mit Tabelle Gesamtlärm)

Baulärm- und Erschütterungsprognose

Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (mit Karten Untersuchungsraum)

 

9

Erläuterungsbericht zum Landschaftspflegerischen Begleitplan (mit Biotoptypenkartierungen, faunistischen Erfassungen, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Maßnahmenblättern für die einzelnen Maßnahmen, Übersichtsplan, Tabelle Flächenübersicht, Beschreibung Ökokonto-Maßnahmen des Staatsbetriebes Sachsenforst)

Artenschutzfachbeitrag (mit Karten)

Verträglichkeitsstudien zu Vogelschutzgebieten (Agrarraum und Bergbaufolgelandschaft bei Delitzsch, Leipziger Auwald, Saale-Elster-Aue südlich Halle) und FFH-Gebieten (Brösen Glesien und Tannenwald, Leipziger Auensystem, Elster-Luppe-Aue)

 

 

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit

vom 16. November 2020 bis 15. Dezember 2020

in der Stadtverwaltung der Goethestadt Bad Lauchstädt, Rathaus, Markt 1, 06246 Goethestadt Bad Lauchstädt zu den Öffnungszeiten

Mo u. Fr:         09:00-11:00 Uhr

Di:                   09:00-11:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr

Do:                  14:00-15:30 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

 

Die Bekanntmachung sowie die Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik [ Infrastruktur [ Luftverkehr eingesehen werden.

 

Der Inhalt der vorliegenden Bekanntmachung nach § 19 Abs. 1 UVPG und der nach § 19 Abs. 2 UVPG auszulegenden Unterlagen werden außerdem im UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/ zugänglich gemacht. Das UVP-Portal entspricht den Anforderungen des § 27a VwVfG. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

 

1.    Jeder, dessen Belange durch den Plan berührt werden, kann bis spätestens zwei Monate nach Ablauf der Auslegungsfrist – also bis zum 15. Februar 2021 - bei der Landesdirektion Sachsen (Postfachanschrift: Landesdirektion Sachsen 09105 Chemnitz) sowie bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04017 Leipzig oder bei der Stadtverwaltung Goethestadt Bad-Lauchstädt, Markt 1, 06246 Goethestadt Bad-Lauchstädt, Einwendungen gegen die geänderte Planung schriftlich oder zur Niederschrift erheben bzw. sich äußern.

 

Bei der Abgabe schriftlicher Einwendungen ist zu beachten, dass sie nur berücksichtigt werden können, wenn sie den vollständigen Vor- und Nachnamen sowie die vollständige Adresse in lesbarer Form und die Unterschrift(en) enthalten und innerhalb der Frist erfolgen.

 

Das Erfordernis der vollständigen Namensangaben gilt auch und im Besonderen für Familien, die gemeinsam eine Einwendung verfassen: Es sind die Namen aller Familienmitglieder, für die die Einwendung gelten soll, leserlich anzugeben und von allen unterschriftsberechtigten Familienmitgliedern selbst  zu unterzeichnen.

 

Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben (§ 17 Abs. 2 VwVfG).

 

Eingangsbestätigungen werden nicht erteilt.

 

Einwendungen können auch elektronisch, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unter der E-Mail-Adresse erhoben werden; Einwendungen, die nur elektronisch übermittelt werden (z. B. E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur), sind unwirksam und bleiben daher unberücksichtigt.

 

Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.

 

Nach Ablauf dieser Frist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen.

 

Die Einwendungsfrist gilt auch für solche Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens beziehen.

 

2.    Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen, werden hiermit entsprechend von der Auslegung des Plans benachrichtigt. Ihre Einwendungen und Stellungnahmen sind ebenfalls innerhalb der in der Nr. 1 genannten Frist bei den in dieser Bekanntmachung bezeichneten Stellen abzugeben.

 

3.    Die Planfeststellungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 10 Abs. 2 Nr. 2 LuftVG).

 

Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben, Äußerungen vorgebracht oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Bei gleichförmigen Einwendungen gilt diese Regelung für den Vertreter (§ 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Planfeststellungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.

 

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

 

4.    Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

 

5.    Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

 

6.    Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

 

7.  Vom Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach § 8a Abs. 1 LuftVG in Kraft, d.h. auf den vom Plan betroffenen Flächen dürfen wesentlich wertsteigernde oder die geplanten Baumaßnahmen erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden. Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden davon nicht berührt. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Unternehmer (Vorhabenträgerin) ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 8a Abs. 3 LuftVG).

 

8.    Da für das Vorhaben eine UVP durchgeführt wird, wird darauf hingewiesen,

 

a. dass die für das Verfahren und die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde die Landesdirektion Sachsen ist,

 

b. dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden wird,

 

c. dass mit den ausgelegten Planunterlagen ein UVP-            Bericht nach § 16 UVPG vorgelegt wurde,

 

d. dass der Behörde keine weiteren entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen vorliegen,

 

e. dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 18 UVPG ist,

 

f. dass weitere relevante Informationen zu dem Planfeststellungsverfahren bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, erhältlich sind und bei ihr Äußerungen und Fragen bis zum 15. Februar 2021 eingereicht werden können. Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen sind auch nach diesem Zeitpunkt zulässig.

 

Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung

 

Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen stellen Sie der Landesdirektion Sachsen Personen bezogene Daten zur Verfügung. Die Landesdirektion Sachsen erhebt solche Daten auch bei Meldebehörden, Grundbuchämtern und im Handelsregister. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Daten werden der Vorhabenträgerin übermittelt. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen, erfahren Sie unter dem folgenden Link: https://www.lds.sachsen.de/datenschutz ([ Unterlagen [ Planfeststellungsverfahren Infrastruktur). Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Landesdirektion Sachsen ist wie folgt erreichbar: Datenschutzbeauftragter der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz; E-Mail: ; Telefon: +49 371/532-0.

 

 

i. A. der Landesdirektion Sachsen

 
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