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Bekanntmachung zum Verzicht auf Durchführung des Erörterungstermins im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Planfeststellungsverfahren des Bauvorhabens "Neubau Umrichterwerk Delitz“

Stadt Bad Lauchstädt, den 15. 07. 2020

Anlage 1

 

 

Goethestadt Bad Lauchstädt

 

 

 

 

Bekanntmachung

 

zum Verzicht auf Durchführung des Erörterungstermins im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Planfeststellungsverfahren des Bauvorhabens

 

"Neubau Umrichterwerk Delitz“,

 

Bahn-km 270.0 der Stecke Eltersdorf – Leipzig Hbf (5919) in der Gemarkung Delitz am Berge im Landkreis Saalekreis

 

I.

 

Im o.g. Anhörungsverfahren wird auf eine Erörterung verzichtet.

 

 

II.

 

Die Entscheidung beruht auf § 18a Nr. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG). Nach dieser Vorschrift kann die Anhörungsbehörde im o. g. Anhörungsverfahren auf eine Erörterung verzichten.

 

Bei der Ausübung dieses Verzichtsermessens können gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie - Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) - vom 20.05.2020 (BGBl. I, Seite 1041 ff.)  auch geltende Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie und das Risiko der weiteren Ausbreitung des Virus berücksichtigt werden. Davon macht die Anhörungsbehörde in dem vorliegenden Fall Gebrauch.

Bei der gegenwärtigen Pandemie handelt es sich nicht nur um eine kurze Ausnahmesituation. Nach derzeitigem Stand werden die Einschränkungen gegebenenfalls über mehrere Monate aufrechterhalten werden müssen. Um die Gefahr einer Ausbreitung des Virus zu minimieren, wird seitens der Behörde auf einen Erörterungstermin verzichtet.

 

 

III.

 

Um Beachtung folgender Hinweise wird gebeten:

           

1.Über die ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Goethestadt Bad Lauchstädt hinaus erfolgt die Bekanntmachung zum Verzicht auf den Erörterungstermin auch auf der Homepage der Geoethestadt Bad Lauchstädt und auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes unter:

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/planfeststellung/laufende-verfahren/

           

2. Private Einwendungen wurden nicht erhoben.

 

3. Es liegen Stellungnahmen betroffenen Träger öffentlicher Belange vor. Diesen wird Gelegenheit gegeben, sich nochmals abschließend zu der Antwort des Vorhabenträgers bis zum 12.08.2020 zu äußern.

 

4. Das Anhörungsverfahren endet mit Ablauf des 12.08.2020.

 

 

 

 

gez. Hundrieser                                                                                 - Siegel -

 

 
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