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Öffentliche Bekanntmachung zur Grundsteuer 2022

Stadt Bad Lauchstädt, den 11. 01. 2022

Im Jahr 2022 werden, sofern sich keine Änderungen des Messbetrages ergeben oder kein Eigentümerwechsel stattgefunden hat, durch die Goethestadt Bad Lauchstädt keine Bescheide für die Grundsteuer versandt. Es gelten die bisherigen Steuerbescheide fort.

 

Näheres dazu in der nachfolgenden Bekanntmachung:

 
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