Grundstücke
Ausschreibung - Veräußerung Grundstück im OT Bad Lauchstädt „Jahnstraße-Ostteil, 1. Bauabschnitt“
Die Wohnungsgesellschaft Schafstädt mbH bietet meistbietend eine Fläche von ca. 20.920 m², bestehend aus den Flurstücken 30/1, 31, 266/34, 390/28, 804, 806 Gemarkung Bad Lauchstädt, Flur 1 (siehe Lageplan, rote Abgrenzung) zum Erwerb an.
Das Mindestgebot für das Grundstück soll bei 27,00 €/m², mithin ca. 564.840,00 € betragen.
Die o.g. Flurstücke befinden sich in dem in Aufstellung befindlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 25 „Jahnstraße – Ostteil, 1. Bauabschnitt“. Das Verfahren zum Bebauungsplan soll Ende des Jahres 2025 abgeschlossen sein, so dass direkt Baurecht auf den genannten Grundstücken gemäß den Festlegungen des Bebauungsplans besteht. Ein Auszug aus der Planzeichnung liegt dieser Ausschreibung bei, der Detailplan kann beim Bauamtsleiter der Goethestadt Bad Lauchstädt, Herrn Thieme, 034636 748-27, angefragt werden.
Auf den Flurstücken soll ein Wohngebiet samt Grünflächen und Zufahrtstraßen entstehen, die sich aus den Festlegungen des nachfolgenden Plans ergibt. Demnach ist eine Anbindung des Wohngebiets von der Wulfertstraße im Westen, der Prof.-Hoffmann-Straße im Süden sowie zur Schillerstraße im Norden vorgesehen. Diese Erschließung ist durch den Erwerber herzustellen.
Ebenso ist die innere Straßen- und Gehwegerschließung sowie die übliche Erschließung der Bauplätze mit den Medienträgern Strom, Trinkwasser, Abwasser, Glasfaser durch den Erwerber herzustellen. Zudem soll auf der Grünfläche P3 ein Spielplatz samt Doppelseilrutsche sowie im Bereich P2 ein Calisthenics-Bereich durch den Erwerber errichtet werden. Die Grünflächen sollen mit insgesamt 100 Bäumen und ausreichender
Anzahl an Sitzmöglichkeiten gestaltet werden. Die attraktive Investition soll eine dringend benötigte Erweiterung der Wohnmöglichkeiten in unserer Goethestadt darstellen. Die Lage unweit des Freibades, des Kindergartens und der Schulen, des neuen EDEKA und des Goethe-Theaters ist ideal für die den Zuzug junger Familien, aber auch älterer Bevölkerungsgruppen. Die gleichzeitig direkte Angrenzung an Natur, Feld und landwirtschaftliche Wege bietet beste Möglichkeiten, in Minuten in die weitläufige Landschaft des Geiseltalsees und Umgebung einzutauchen.
Der Erwerb des Grundstückes erfolgt wie es steht und liegt. Die Pachtverhältnisse mit dem bewirtschafteten Landwirt sind zum 31.12.2025 gekündigt. Die Vermessung und Herausbildung der einzelnen Teilgrundstücke für Bauplätze und Erschließungsanlagen übernimmt der Erwerber. Den zukünftigen Bauinteressenten muss es ermöglicht werden, die Grundstücke frei von einem bestimmten Bauträger bebauen zu dürfen.
Der Erwerber verpflichtet sich zum Beginn des Erschließungsmaßnahmen bis zum 31.12.2026. Sollte das Projekt nicht bis zum 31.12.2026 begonnen sein, ist die Wohnungsgesellschaft Schafstädt mbH zum Rücktritt aus dem Kaufvertrag befugt. Der Rücktritt verpflichtet die Wohnungsgesellschaft Schafstädt mbH zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von 15.000 €.
Weitergehende Schadensersatzansprüche behält sich die Wohnungsgesellschaft Schafstädt mbH für den Fall des Rücktrittes ausdrücklich vor.
Im Fall des Zuschlages ist vor Abschluss des Notarvertrages ein städtebaulicher Vertrag mit der Goethestadt Bad Lauchstädt über die fachgerechte und hier vereinbarte Erschließung des Gebietes zu verhandeln und abzuschließen.
Verbindliche Angebote sind bis zum 31.8.2025 per Mail an die Geschäftsführerin der Wohnungsgesellschaft Schafstädt mbH Frau Kraneis () einzureichen.
Die Bewerbung hat das finanzielle Angebot und ein detailliertes Erschließungskonzept zu enthalten.
Die Wohnungsgesellschaft Schafstädt mbH behält sich, auch bei Erreichen des Mindestgebotes, vor, den Zuschlag zum Verkauf nicht zu erteilen. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht. Es ist die Zustimmung des Stadtrates und der Gesellschafterversammlung vor dem Verkauf notwendig. Jedwede Kosten oder Aufwendungen für das Bewerbungsangebot werden durch die Wohnungsgesellschaft Schafstädt mbH nicht erstattet.