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Gewerbeummeldung


Allgemeine Informationen

Gewerbeummeldung

Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden wollen, muss das bei folgenden Behörden erfolgen:

 

*
bei der Goethestadt Bad Lauchstädt durch Ausfüllung des vorgeschriebenen Formulars,


*
beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregister (sofern der Betrieb von einem Vollkaufmann geführt wird - diese Anmeldung muß schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift erfolgen),


*
beim zuständigen Finanzamt in mündlicher oder schriftlicher Form (§ 138 AO),


*
bei der zuständigen Krankenkasse wegen der eingestellten Arbeiter und Angestellten,


*
bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung),


*
bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer und evtl. auch


*
bei der Handwerkskammer.

 

Die Gewerbeummeldung kann entweder schriftlich auf einem Vordruck (Anlage 2 zu § 14 Abs. 4 GewO) oder mit einem gültigen Ausweis direkt bei der Stadt vorgenommen werden.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass
bei juristischen Personen: Kopie des Handelsregisterauszuges

 

Rechtsgrundlage

§ 14 und § 15 und § 55c der Gewerbeordnung (GewO)


Ansprechpartner

Gewerbeamt
Marktstraße 9
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt OT Schafstädt

Frau Schmidt
Markt 1
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt
Telefon (034636) 748-19
Telefax (034636) 748-45

VERANSTALTUNGEN
 
 

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