Anmeldung Wohnsitz
Allgemeine Informationen
Anmeldepflicht/-frist
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der für den neuen Wohnort zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) anzumelden. Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.
Verspätete Anmeldungen (Überschreitung der Meldefrist) können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Über Ihre Anmeldung erhalten Sie eine kostenfreie Meldebestätigung.
Rechtsgrundlagen
§§ 17, 19, 24 und 25 Bundesmeldegesetz (BMG) vom 01.11.2015
Notwendige Unterlagen
Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, Geburtsurkunde, Eheurkunde, Scheidungsurteil, eventuell Vollmacht für nicht anwesende Personen und die Wohnungsgeberbescheinigung oder der Nachweis des eigenen Wohneigentums (z.B. durch Notarvertrag).
Die Anmeldung erfolgt elektronisch im Einwohnermeldeamt.
Ansprechpartner
EinwohnermeldeamtMarkt 1
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt
Frau Braunschweig
Markt 1
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt (034635) 317-15
(034635) 317-99
Frau Samek
Markt 1
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt (034635) 317-16
(034635) 317-99