Anregungen       |       Startseite       |       Login       |       Datenschutz       |       Impressum       |       Saalekreis
 
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Beglaubigungen


Allgemeine Informationen

Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen

Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) werden nur amtlich beglaubigt, wenn das Original von einer Behörde erstellt wurde oder das Dokument einer Behörde vorgelegt werden soll.

 

Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn

* die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. beglaubigte Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden - nur vom Standesamt; beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster - nur vom Katasteramt)
* die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere, wenn dieses Dokument Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist,
* anstelle einer amtlichen Beglaubigung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist (Die öffentliche Beglaubigung obliegt den Notaren und Gerichten und kann nicht durch eine amtliche ersetzt werden.),
* die Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst ist und der Antragsteller sich weigert, eine amtliche Übersetzung beizubringen.

 

Beglaubigungen von Dokumenten werden in der Regel sofort bearbeitet.

 

An wen muss ich mich wenden?

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Dokumenten, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

* Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
* Originale der zu beglaubigenden Dokumente,
* Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale

 

Welche Gebühren fallen an?

Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die zuständige Behörde.

 

Rechtsgrundlage
§§ 1 und 3 des Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA)
i. V. m. §§ 33 und 34 des Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Markt 1
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt

Frau Braunschweig
Markt 1
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt
Telefon (034635) 317-15
Telefax (034635) 317-99

Frau Samek
Markt 1
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt
Telefon (034635) 317-16
Telefax (034635) 317-99

VERANSTALTUNGEN
 
 

Nächste Veranstaltungen:

Keine Veranstaltungen gefunden