Hortbetreuung
Allgemeine Informationen
HortbetreuungGrundschüler bis zur 4. Klasse können in Sachsen-Anhalt einen Schulhort besuchen. Der Betreuungsschwerpunkt liegt in der Hausaufgabenbetreuung und der Freizeitgestaltung. Vielerorts gibt es zusätzlich besondere Hilfsangebote für lernschwache Kinder.
Die Betreuungszeit erstreckt sich in der Regel vom Ende des Schulunterrichtes bis ca. 17 Uhr, oft auch länger. Einige Einrichtungen bieten zudem bereits morgens vor Unterrichtsbeginn eine Frühbetreuung an.
Über die Schulferien sind zum Teil Horte geöffnet. Sie bieten spezielle Ferienprogramme und angepasste Öffnungszeiten.
An- und Abmeldung erfolgen in der Regel über die jeweilige Einrichtung.
Auskünfte über die Höhe der Hortkosten erteilt Ihnen ebenfalls die betreffende Einrichtung vor Ort.
Rechtsgrundlage:
Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) vom 5. März 2003
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Kindertagesstätten / Schulen / SozialesMarkt 1
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt

Frau Lauterbach
Markt 1
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt (034635) 317-24
(034635) 317-99