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Pachtverträge


Allgemeine Informationen

Landpachtverträge

Wer ein Grundstück mit seinen Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden (Betrieb) oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet, schließt einen Landpachtvertrag ab.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hat hierzu eine Broschüre mit dem Titel "Land verpachten - Land pachten" herausgegeben, die in wichtigen Punkten die Rechtslage erläutert, aber auch auf die Eigenverantwortung von Verpächtern und Pächtern hinweist. Außerdem ist in der Broschüre ein Muster eines Landpachtvertrages zur Orientierung enthalten.

 

Hinweis:
Eine Anzeigepflicht eines Landpachtvertrages über landwirtschaftliche Betriebe oder Grundstücke besteht ab einem Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche.

 

Rechtsgrundlage:
Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG)
Verordnung zur Durchführung des Landpachtverkehrsgesetzes vom 6. Februar 1995


Ansprechpartner

Liegenschaften
Marktstraße 9
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt OT Schafstädt

Frau Biele
Marktstraße 9
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt OT Schafstädt
Telefon (034636) 748-13
Telefax (034636) 748-44

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