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Leinenpflicht: Wichtige Regelung für Spaziergänger

Meldung aus Bad Lauchstädt
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Die Jagdgenossenschaft der Goethestadt Bad Lauchstädt erinnert alle Bürgerinnen und Bürger an die Leinenpflicht, die vom 1. März bis zum 15. Juli bei Spaziergängen am Feld und im Wald gilt. Diese Maßnahme dient dem Schutz der heimischen Tierwelt und ist sowohl in der Gefahrenabwehrverordnung der Städte und Gemeinden als auch im Landeswaldgesetz verankert.


Während dieser Zeit sind Haustierhalter verpflichtet, ihre Vierbeiner an der Leine zu führen, um Störungen von Wildtieren, insbesondere während der Brut- und Setzzeit, zu vermeiden. Die Regelung soll sicherstellen, dass Jungtiere ungestört aufwachsen können und die natürliche Balance in den Wäldern und Feldern erhalten bleibt.


Verstöße gegen die Leinenpflicht werden als Ordnungswidrigkeit behandelt und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höhe des Bußgeldes variiert je nach Schwere des Verstoßes.


Zusätzlich zur Leinenpflicht wird Hundehaltern nahegelegt, stets die kostenlos ausgegebenen Tierkotbeutel mit sich zu führen.


Für Fragen oder weitere Informationen zur Leinenpflicht stehen die Jagdvorstände oder die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Goethestadt Bad Lauchstädt unter den Rufnummern 034636/748-26, -18-, 19 oder -21 zur Verfügung.

 

Ihr Ordnungsamt