Hinweis zur illegalen Müllablagerungen in Feld und Flur
Meldung aus Bad LauchstädtDas Abladen von Abfällen jeglicher Art in der freien Landschaft – insbesondere auf Feldern, Wiesen, an Waldrändern, Wegen oder Gewässern – ist streng verboten.
Hierbei handelt es sich nicht nur um eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, sondern um eine Ordnungswidrigkeit, die konsequent verfolgt wird.
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich unter anderem aus:
§ 28 des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Saalekreis
sowie der Abfallgebührensatzung des Landkreises Saalekreis
Verstöße werden mit erheblichen Bußgeldern geahndet.
Auswirkungen auf Umwelt und Allgemeinheit
Illegale Müllablagerungen haben weitreichende Folgen:
Gefährdung von Boden und Grundwasser durch Schadstoffe
Verletzungsgefahr für Mensch und Tier (z. B. durch scharfe Gegenstände oder Glas)
Beeinträchtigung von Natur und Naherholung
Zusätzliche Kosten für die Allgemeinheit durch aufwendige Entsorgung
Ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen
Für alle Abfallarten stehen im Landkreis Saalekreis geregelte und umweltgerechte Entsorgungswege zur Verfügung.
Ausführliche Informationen zu Abfallarten sowie deren Entsorgung finden Sie auf der Website des Landkreises Saalekreis: https://www.saalekreis.de/de/abfallarten.html
Gemeinsam für eine saubere Goethestadt
Bitte helfen Sie mit, unsere Stadt und die umliegende Landschaft sauber und lebenswert zu erhalten.
Hinweise auf illegale Müllablagerungen können Sie jederzeit der Stadtverwaltung melden.


