Landtagswahl in Sachsen-Anhalt - Hinweise zur Briefwahl
Meldung aus Bad LauchstädtIn den nächsten Tagen erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung zur Wahl des Landtages Sachsen-Anhalt am 06. September 2026.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen. Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes stellen.
Für die Beantragung können Sie die Wahlbenachrichtigung nutzen, mit dem dort angebrachten QR-Code oder durch Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Weiterhin kann der Antrag formlos schriftlich, beispielsweise auch als E-Mail, oder mündlich im Einwohnermeldeamt gestellt werden. Er muss Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl bis 15:00 Uhr beantragt werden, in Ausnahmefällen noch bis Sonntag um 15:00 Uhr.
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und dem Druck der Stimmzettel erfolgen.
Holen Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so können sie ihre Stimme auch an Ort und Stelle im Einwohnermeldeamt abgeben.
Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig möglichst bald nach Erhalt der Briefwahlunterlagen mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.
Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, da um 18:00 Uhr die Wahl endet.
Gesetzliche Grundlagen:
Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LWG LSA)
Landeswahlordnung (LWO) des Landes Sachsen-Anhalt


