Information über Verzögerungen bei der Zustellung von Briefwahlunterlagen in der Goethestadt Bad Lauchstädt bei der Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026
Meldung aus Stadt Bad LauchstädtInformation über Verzögerungen bei der Zustellung von Briefwahlunterlagen
in der Goethestadt Bad Lauchstädt bei der Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026
Durch eine Fehlsortierung bei einem Vertragspartner der Goethestadt Bad Lauchstädt kam es in der Goethestadt Bad Lauchstädt in den letzten Tagen zu Verzögerungen bei der Zustellung von beantragten Briefwahlunterlagen. Dieser Fehler konnte am 28. August 2026 seitens des Vertragspartners behoben werden und die betroffenen Briefwahlunterlagen konnten zugestellt werden.
Die Goethestadt Bad Lauchstädt bedauert die entstandenen Unannehmlichkeiten und bittet die betroffenen Wahlberechtigten um Verständnis. Es wurden alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet, um eine ordnungsgemäße und rechtssichere Durchführung der Landtagswahl zu gewährleisten.
Für Briefwählerinnen und Briefwähler gilt:
Wer einen Antrag auf einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen gestellt hat (schriftlich, in Textform oder als Online-Antrag) und bisher keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, muss, wenn er/sie nicht Gefahr laufen will, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann, bis spätestens Sonnabend, den 05. September 2026, 12.00 Uhr, im Einwohnermeldeamt der Goethestadt Bad Lauchstädt jeweils mit eigenhändiger Unterschrift glaubhaft versichern, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugestellt wurden. Eine telefonische Versicherung des Verlustes der Briefwahlunterlagen bzw. eine Versicherung per E-Mail ist nicht möglich. Die Betroffenen erhalten sodann einen neuen Wahlschein und Briefwahlunterlagen. Der bisherige Wahlschein wird für ungültig erklärt.
Die betroffenen Wahlberechtigten haben auch die Möglichkeit, vor Ort ihre Briefwahlstimmen abzugeben oder mit dem Wahlschein am Wahltag an der Urnenwahl im Wahllokal teilzunehmen.
Kontakt:
Einwohnermeldeamt der Goethestadt Bad Lauchstädt
Markt 9
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt
Tel. (034635) 317-15 (Frau Braunschweig) bzw. (034635) 317-16 (Frau Samek)
E-Mail:
Dass Wahlscheine gelegentlich ungültig gemacht werden müssen, ist bei Wahlen nicht unüblich. Es ist erforderlich, wenn z.B. eine wahlberechtigte Person angibt, dass ihr die beantragten Unterlagen nicht zugegangen sind. Für diese Fälle wird ein Verzeichnis über die ungültigen Wahlscheine geführt. Dieses enthält alle Wahlscheinnummern, die im Rahmen einer Wahl für ungültig erklärt worden sind.
Das Verzeichnis der für ungültig erklärten Wahlscheine wird den Wahlvorständen in den Urnenwahllokalen und Briefwahlvorständen am Wahltag zur Verfügung gestellt. Jeder Wahlschein muss mit diesem Verzeichnis abgeglichen werden. Nur Wahlscheinnummern, die nicht in diesem Verzeichnis stehen, dürfen für die Stimmabgabe zugelassen werden.
Wahlscheine, deren Nummern in dem Verzeichnis für ungültige Wahlscheine aufgelistet sind, dürfen nicht zur Stimmabgabe zugelassen werden und werden vom (Brief-)Wahlvorstand einbehalten bzw. deren Wahlbriefe zurückgewiesen. Eine mehrfache Stimmabgabe ist damit nicht möglich.
Goethestadt Bad Lauchstädt, den 31. August 2026
Runkel
Bürgermeister
Goethestadt Bad Lauchstädt


