Vereinsförderungsrichtlinie
Sehr geehrte Bürger und Einwohner der Goethestadt Bad Lauchstädt, sehr geehrte Vereinsmitglieder, mit dem 01. April 2009 ist die Richtlinie zur Förderung der Kultur, des Sports und der Sozialarbeit in den Ortschaften der Goethestadt Bad Lauchstädt in Kraft getreten. Sie gilt für alle Anträge auf Zuwendungen an die Vereine und sonstige Zusammenschlüsse von Personen, sofern nicht eine privatrechtliche Vereinbarung abgeschlossen wurde. Im Folgenden stellen wir Ihnen die Förderrichtlinie mit allen Anlagen (Antrags- und Abrechnungsunterlagen) zur Verfügung.
Förderrichtlinie
Antragsformular
Teilnehmerliste
Einnahmenverwendungsnachweis
Gesamtverwendungsnachweis